Reisebedingungen des Veranstalters „Katjas Reisen“
„Katjas Reisen“ mit Sitz in Neubrandenburg ist ein Veranstalter von Reisen mit der Vermittlung von Reiseleistungen. Als Reiseveranstalter übertragen wir Beförderungsaufträge an Busbetriebe, die über technisch geprüfte Fahrzeuge und die Genehmigung für Ferienzielreisen verfügen. Die Pflicht, Pausen- und Lenkzeiten einzuhalten, wird schriftlich vereinbart und überprüft.
1. Vertragsabschluss
Der Reisevertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Katjas Reisen zustande. Inhalte und Leistungen werden im Vertrag schriftlich fixiert und sind für beide Seiten verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen zum Reisevertrag bedürfen der Schriftform. Die Reiseorganisation erfolgt auf der Basis des Kleingruppenservice mit der Möglichkeit der Kopplung der Klassen, Kursen oder Vereinen zur Erreichung einer Mindestteilnehmerzahl von 45 Personen. Nur beim Erreichen dieser Auslastung gilt die Preisangabe und werden Freiplätze gewährt.
Mit der Unterschrift akzeptiert der Kunde als Zahlungsmodalität 20% Anzahlung, jedoch maximal 250,-€ bis 14 Tagen nach Vertragsabschluss sowie die Restzahlung innerhalb von 28 Tagen vor Reiseantritt. Ausnahmen sind bei Theaterfahrten (z.B. Musicals) sowie Auslandsfahrten und Sonderkonditionen bei Buchung von zahlenmäßig großen Gruppen möglich, werden aber immer schriftlich fixiert. Bei Kurzfristbuchungen wird der Gesamtpreis als Zahlung fällig. Hält sich der Kunde nicht an die Zahlungsmodalität ist nach Anhörung von Gründen eine Stornierung mit Schadenersatzforderung von „Katjas Reisen“ möglich. Nimmt der Kunde Leistungen des Reisevertrages nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf Vergütung bzw. Bereitstellung von Ersatzleistungen. Der Reisevertrag kann durch nicht vorhersehbare schwerwiegende Gründe höherer Gewalt (z.B. Katastrophen, Kriege) gekündigt werden.
2. Leistung- und Preisänderungen vor Reiseantritt
Unsere Kunden werden sofort in Kenntnis gesetzt, wenn uns vor Reiseantritt bekannt wird, dass einzelne Leistungen des Vertrages nicht oder nur reduziert erbracht werden können. Hierbei sind wir berechtigt, gleichwertige und zumutbare Ersatzleistungen durchzuführen, die dem Reisetyp und Zweck in angemessener Weise entsprechen. „Katjas Reisen“ behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, Abgaben für bestimmte Leistungen (wie z.B. Hafen oder Flughafengebühren, Flugtreibstoff) oder einer Änderung der für die Betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Angaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Reisenden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5% ist der Kunde berechtigt, mit einer schriftlichen Erklärung innerhalb von 7 Werktagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung und ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
3. Rücktritt durch den Kunden und Umbuchung
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung vom Reisevertrag zurücktreten, wobei der Rücktritt mit dem Tag gültig wird, an dem die Erklärung bei „Katjas Reisen“ eingeht. Beim Rücktritt von Einzelpersonen erfolgt mit dem verantwortlichen Gruppenleiter eine Absprache zur Festlegung der Gebühr (eventuelle Mindestauslastung). Folgende Pauschalen des Gesamtpreises pro Teilnehmer werden beim Rücktritt berechnet:
bis 30 vor Reisebeginn: 25%
ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 50%
ab 14 Tage vor Reisebeginn: bis 90%
Bei Fahrten in das Ausland sind zusätzliche Bestimmungen zu beachten. Insbesondere bei Flugbuchungen, die in der Regel ohne Rückerstattung stornierbar sind.
Die Stornierungspauschalen von 25% und 50% können sich bei außergewöhlnlichen, unvorhersehbaren nach dem BGB §651 erhöhen.
Dies gilt, wenn z.B. Partner im Reisevertrag eigene Stornierungsfristen haben oder Konditionen der Rüpckgabeverweigerung als Bestandteil ihrer Geschäftsbediengungen zwingend gelten. Die Stornierungspauschale von 90% gilt bei Katjas Reisen als höchtster Stornierungssatz.
„Katjas Reisen“ verfügt als Agentur von Versicherungsgesellschaften über die Möglichkeit,
Gruppen- und Einzelversicherungen nach Ihren Wünschen abzuschließen.
4. Festlegung während des Reiseverlaufs
Der Reiseveranstalter ist berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung den Reiseverlauf erheblich stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachliche begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Falle der Reisepreis weiterhin zu, soweit sich nicht durch ersparte Aufwendungen anderes ergibt. Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt. Für den Reisenden besteht eine Mitwirkungspflicht, um eventuelle Schäden gering zu halten bzw. zu vermeiden. Eine Mängelanzeige und die Einhaltung einer angemessenen Frist zur Abstellung von Mängeln sind notwendige Schritte seitens der Gruppe bzw. des Reisenden und Voraussetzungen für Regulierungsmaßnahmen durch „Katjas Reisen“.
5. Gewährleistung und Schadensersatz
Als Reiseveranstalter sorgen wir für eine gewissenhafte Reisevorbereitung und Reisedurchführung. Jegliche Gewährleistungsansprüche oder Schadenersatzansprüche gegen uns, die aus mangelhafter Leistungserbringung betrauten Personen oder Institutionen resultieren, sind ausgeschlossen und können im Rahmen des restlich Möglichen nur gegen die vermittelten Leistungsträger geltend gemacht werden. Entsteht ein Schaden aufgrund falscher vertraglicher Festlegungen, ist unsere vertragliche Haftung auf maximal den 2-fachen Reisepreises pro Betroffenen beschränkt. Für eingetretene Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserseits bei der Vermittlung zurückzuführen sind, haftet der Reiseveranstalter Katjas Reisen. Alle Ansprüche des Kunden sind zwingend innerhalb eines Monats nach Reiseende schriftlich anzumelden.
6. Pass-, Zoll-, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen
Für die Einhaltung derartiger Bestimmungen sind Sie selbst verantwortlich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den örtlichen Institutionen und beachten Sie gegebene Hinweise während der Reise.
7. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist in Neubrandenburg.
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abweichungen von diesen Reisebedingungen und mündlichen Abreden sind nur wirksam, wenn sie von uns bestätigt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder Teilen von Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder des unwirksamen Teiles einer Bestimmun treten solche Regelungen, die dem Zweck des wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommen.
Reisebedingungen des Veranstalters „Katjas Reisen“
„Katjas Reisen“ mit Sitz in Neubrandenburg ist ein Veranstalter von Reisen mit der Vermittlung von Reiseleistungen. Als Reiseveranstalter übertragen wir Beförderungsaufträge an Busbetriebe, die über technisch geprüfte Fahrzeuge und die Genehmigung für Ferienzielreisen verfügen. Die Pflicht, Pausen- und Lenkzeiten einzuhalten, wird schriftlich vereinbart und überprüft.